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HPZ - Heilpädagogische Zusatzqualifikation

Der Kursbeginn kann bei Bedarf verschoben werden!

Die heilpädagogische Zusatzqualifikation (HPZ-2003) richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe und der stationären Pflegeeinrichtungen, in denen volljährige Menschen mit Behinderungen gepflegt und betreut werden, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von integrativen Kindertageseinrichtungen. Sie soll die Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern / Jugendlichen / Erwachsenen vermitteln.
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlene Fortbildung.

Umfang:

insgesamt 800 UE, davon 400 UE Praxis und 400 UE Theorie.

Inhalte:
Modul 1: Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage entwickeln
Modul 2 :Erwartungshaltung an heilpädagogisches Handeln bewusst machen und daraus Konsequenzen für die Tätigkeit anbieten
Modul 3 :Beobachten, Erkennen und Verstehen plus allgemeine Grundlagen und altersspezifische Grundlagen
Modul 4 :Gestaltung von Bildungsprozessen plus Pädagogische Modelle und ihre Bedeutung und Entwicklung von Bildungsprozessen sowie Besonderheiten pädagogischer Methoden
Modul 5 :Heilpädagogische Methoden, Anwendbarkeit und Grenzen

Zulassungsvoraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Bereich und
- mindestens einjährige berufliche Tätigkeit

Das Entgelt richtet sich nach der Gruppengröße.

Bei 8 TN - 2525,-€
Ab 10 TN - 2325,-€

Unterrichtstage sind Mittwoch und Donnerstag jeweils von 17:00 bis 21:00 Uhr. Zusätzlich sind insgesamt ca. 8 Samstag -Termine von 08:00 bis 15:00 Uhr geplant.

Stundenpläne werden kurz vor dem Kursbeginn bekannt gegeben.

HPZ - Heilpädagogische Zusatzqualifikation

Der Kursbeginn kann bei Bedarf verschoben werden!

Die heilpädagogische Zusatzqualifikation (HPZ-2003) richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe und der stationären Pflegeeinrichtungen, in denen volljährige Menschen mit Behinderungen gepflegt und betreut werden, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von integrativen Kindertageseinrichtungen. Sie soll die Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern / Jugendlichen / Erwachsenen vermitteln.
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlene Fortbildung.

Umfang:

insgesamt 800 UE, davon 400 UE Praxis und 400 UE Theorie.

Inhalte:
Modul 1: Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage entwickeln
Modul 2 :Erwartungshaltung an heilpädagogisches Handeln bewusst machen und daraus Konsequenzen für die Tätigkeit anbieten
Modul 3 :Beobachten, Erkennen und Verstehen plus allgemeine Grundlagen und altersspezifische Grundlagen
Modul 4 :Gestaltung von Bildungsprozessen plus Pädagogische Modelle und ihre Bedeutung und Entwicklung von Bildungsprozessen sowie Besonderheiten pädagogischer Methoden
Modul 5 :Heilpädagogische Methoden, Anwendbarkeit und Grenzen

Zulassungsvoraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Bereich und
- mindestens einjährige berufliche Tätigkeit

Das Entgelt richtet sich nach der Gruppengröße.

Bei 8 TN - 2525,-€
Ab 10 TN - 2325,-€

Unterrichtstage sind Mittwoch und Donnerstag jeweils von 17:00 bis 21:00 Uhr. Zusätzlich sind insgesamt ca. 8 Samstag -Termine von 08:00 bis 15:00 Uhr geplant.

Stundenpläne werden kurz vor dem Kursbeginn bekannt gegeben.
27.04.24 08:41:20