AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen VHS Dreiländereck
1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden AGB gelten grundsätzlich für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (künftig vhs).
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner bezeichnen, sind keine Veranstaltungen der vhs, sondern werden lediglich vermittelt. Verträge kommen dann unmittelbar mit dem Genannten zustande.
(3) Zur sprachlichen Vereinfachung wird in den Regelungen lediglich die männliche Form verwendet. Die AGB gelten gleichwohl für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung/Ausschreibung von Veranstaltungen ist stets unverbindlich.
(2) Die Anmeldung kann schriftlich durch Einsendung des Anmeldeformulars, elektronisch über das online zur Verfügung gestellte Kontaktformular, fernmündlich sowie persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen. Anmeldeschluss ist jeweils fünf Werktage vor Kursbeginn.
(3) Die gesetzlichen Regelungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften werden durch die AGB nicht berührt.
3. Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Vertragsschluss werden Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs und dem anmeldenden Teilnehmer begründet. Eine Anmeldung kann auch zugunsten Dritter erfolgen, welche namentlich zu benennen sind. Eine nachträgliche Änderung der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs. Die Zustimmung darf nur in begründeten Fällen verweigert werden.
(2) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen (z.B. Alter, Vorbildung, med. Voraussetzungen usw.).
4. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten bzw. den genannten Dozenten durchgeführt wird. Die vhs hat das Recht, eine Vertretung einzusetzen.
(2) Die vhs kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Fällt eine Veranstaltungseinheit aus nicht von der vhs zu vertretenden Gründen aus, kann diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, wird das entrichtete Entgelt anteilig erstattet.
(4) Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgelts. Eine Einladung zu den Kursen bzw. Veranstaltungen erfolgt nicht. Die vhs informiert nur, wenn Abweichungen zum ausgeschrieben Termin oder Kursort auftreten.
5. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der jeweils aktuellen Programmankündigung bzw. Aushängen.
(2) Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII bzw. SGB II erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 25 % der ausgewiesenen Kursentgelte, soweit diese einen Betrag von 40,00 € übersteigen. Dies gilt nur für Teilnehmer, die ihre Kursentgelte selbst zahlen und nicht von dritter Seite ersetzt erhalten.
(3) Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten 20 % Ermäßigung auf alle Kursentgelte, soweit diese einen Betrag von 40,00 € übersteigen.
(4) Anträge auf Ermäßigungen im sozialen Härtefall können beim Leiter der vhs gestellt werden.
(5) Ermäßigungen können nur gewährt werden, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl des Kurses erreicht wird. Ermäßigungen sind nicht kombinierbar. Ermäßigungsanträge werden nach Anmeldung nicht mehr bearbeitet.
(6) Ausgenommen von einer Ermäßigung sind in den Kursentgelten enthaltene Sachkosten, Raummieten, Teilnahmebescheinigungen usw.
Von Ermäßigungen ausgenommen sind ferner alle Kurse, die
- vom Freistaat Sachsen wegen Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nicht gefördert werden,
- anderweitig gefördert werden,
- zu IHK-Abschlüssen oder sonstigen zertifizierten Abschlüssen führen
- sowie Einzelveranstaltungen, Bildungs- und Studienreisen, Exkursionen und spezielle Angebote für Kinder.
(7) Das Entgelt ist mit Kursbeginn fällig. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, zur Gewährleistung des Lastschrifteinzuges ein entsprechendes Mandat zum Einzug nach SEPA-Verordnung zu unterzeichnen. Ab dem 01.02.2014 erfolgt die Abbuchung zum Fälligkeitszeitpunk nach den Vorschriften des Abkommens über die SEPA-Inlandslastschrift. Rücklastschriftgebühren bei fehlender Deckung hat der Teilnehmer zu erstatten.
6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS
(1) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Kursankündigung angegeben. Bei Unterschreitung kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Alternativ kann die Durchführung zu einem erhöhten Entgelt angeboten werden, sofern sich der Teilnehmer damit einverstanden erklärt.
(2) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen (Ausfall des Dozenten o. ä.) nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss. In diesem Falle wird das Entgelt ganz bzw. anteilig nach dem Verhältnis der abgewickelten Teile erstattet. Letzteres gilt nicht, wenn erbrachte Teilleistungen für den Teilnehmer ohne Wert sind.
(3) Ist das geschuldete Entgelt zu Kursbeginn nicht entrichtet bzw. kein Einzugsmandat gemäß Punkt 5. (7) erteilt, kann die vhs den Teilnehmer vom Angebot ausschließen. Der Anspruch auf das vereinbarte Kursentgelt wird hiervon nicht berührt. Daneben hat der Teilnehmer pauschale Bearbeitungskosten i.H.v. 10,00€ zu zahlen. Der Nachweis, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind, steht ihm offen.
(4) Die vhs kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Nachhaltige Störung des Unterrichts- bzw. Veranstaltungsverlaufes, wobei in der Regel eine Abmahnung bzw. Ankündigung des drohenden Ausschlusses durch den Veranstaltungsleiter vorauszugehen hat.
- Ehrverletzungen und Straftaten aller Art gegenüber Kurs- bzw. Veranstaltungsleitern, anderen Teilnehmern, Beschäftigten der vhs usw.
- Diskriminierendes Verhalten gegenüber anderen Personen wegen Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- bzw. Religionszugehörigkeit usw.
- Missbrauch von Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
- Beachtliche oder nachhaltige Verstöße gegen die Hausordnung.
(5) Anstelle der Kündigung des Vertrages kann der Teilnehmer auch nur für die betroffene Veranstaltungseinheit ausgeschlossen werden. Der Anspruch der vhs auf die Kursentgelte wird durch Kündigung oder Ausschluss nicht berührt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Für Wochenendkurse und –veranstaltungen sowie Kurse die zu IHK-Abschlüssen oder sonstigen zertifizierten Abschlüssen führen, gelten anderweitige Regelungen. Bei Studienreisen und Exkursionen der vhs werden unabhängig vom Zeitpunkt Stornogebühren von 20 % des vereinbarten Entgelts berechnet. Bei vermittelten Studienreisen o. ä. gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
(2) Der Teilnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn die (weitere) Teilnahme wegen organisatorischer Änderungen der vhs nicht bzw. nicht mehr zumutbar ist. Das Entgelt wird dann anteilig erstattet. Vollständige Erstattung erfolgt, soweit in Anspruch genommene Teilleistungen für den Teilnehmer wertlos wären.
(3) Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform und sind immer an die Verwaltung der vhs zu richten.
(4) Gesetzliche Widerrufsrechte (Fernabsatzgesetz) bleiben unberührt. Im Falle eines Widerrufs nach Fernabsatzgesetz sind in Anspruch genommene Teilleistungen in jedem Falle anteilig zu vergüten.
8. Haftungsausschluss
(1) Außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sind Haftungsansprüche gegen die vhs ausgeschlossen.
(2) Der Haftungsausschluss gilt insbesondere dann, wenn beim Teilnehmer medizinische bzw. körperliche Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen nicht vorliegen.
9. Sonstiges
Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen. Ein Widerspruch gegen die Zusendung von Informations- und Werbematerialien der VHS ist analog jederzeit möglich. Ansprüche gegen die vhs sind nicht an Dritte abtretbar.
Diese AGB treten ab 20. November 2023 in Kraft.
10. Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(2) Im Übrigen ist die vhs zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
(Stand: 24.10.2023)