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A1.1-B1.2 Integrationskurs
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden.
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zur Kommunikation im Alltag brauchen. Dazu gehören das Schreiben von Briefen, das Ausfüllen von Formularen sowie Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen. Am Ende des Sprachkurses legen die Teilnehmer den "Deutsch Test für Zuwanderer" ab.
Der Orientierungskurs "Leben in Deutschland" umfasst 100 Unterrichtsstunden und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und über die jüngere Geschichte des Landes und findet im Anschluss an den Sprachkurs statt.
Jedes Modul umfasst 100 UE.
Für Zuwanderer, die eine Förderung durch das BAMF erhalten, beträgt die Kursgebühr pro Unterrichtsstunde 2,29 €, die an den Kursträger vor Beginn eines jeden Kursabschnittes zu zahlen sind.
Bei bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden.
Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Ansprechpartner: Milena Hruska Tel. 03583 5156877
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zur Kommunikation im Alltag brauchen. Dazu gehören das Schreiben von Briefen, das Ausfüllen von Formularen sowie Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen. Am Ende des Sprachkurses legen die Teilnehmer den "Deutsch Test für Zuwanderer" ab.
Der Orientierungskurs "Leben in Deutschland" umfasst 100 Unterrichtsstunden und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und über die jüngere Geschichte des Landes und findet im Anschluss an den Sprachkurs statt.
Jedes Modul umfasst 100 UE.
Für Zuwanderer, die eine Förderung durch das BAMF erhalten, beträgt die Kursgebühr pro Unterrichtsstunde 2,29 €, die an den Kursträger vor Beginn eines jeden Kursabschnittes zu zahlen sind.
Bei bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden.
Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Ansprechpartner: Milena Hruska Tel. 03583 5156877
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:
• Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
• Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
• Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
• Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
• Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
o Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
• Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
• Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
• Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
• Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
• Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
o Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Kurstermine 36
-
Ort / Raum
-
- 1
- Mittwoch, 14. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
1 Mittwoch 14. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 2
- Donnerstag, 15. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
2 Donnerstag 15. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 3
- Freitag, 16. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
3 Freitag 16. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 4
- Montag, 19. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
4 Montag 19. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 5
- Dienstag, 20. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
5 Dienstag 20. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 6
- Mittwoch, 21. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
6 Mittwoch 21. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 7
- Donnerstag, 22. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
7 Donnerstag 22. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 8
- Freitag, 23. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
8 Freitag 23. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 9
- Montag, 26. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
9 Montag 26. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 10
- Dienstag, 27. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
10 Dienstag 27. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 11
- Mittwoch, 28. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
11 Mittwoch 28. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 12
- Donnerstag, 29. Mai 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
12 Donnerstag 29. Mai 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 13
- Montag, 02. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
13 Montag 02. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 14
- Dienstag, 03. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
14 Dienstag 03. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 15
- Mittwoch, 04. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
15 Mittwoch 04. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 16
- Donnerstag, 05. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
16 Donnerstag 05. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 17
- Freitag, 06. Juni 2025
- 08:00 – 11:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
17 Freitag 06. Juni 2025 08:00 – 11:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 18
- Freitag, 06. Juni 2025
- 11:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
18 Freitag 06. Juni 2025 11:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 19
- Dienstag, 10. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
19 Dienstag 10. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 20
- Mittwoch, 11. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
20 Mittwoch 11. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 21
- Donnerstag, 12. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
21 Donnerstag 12. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 22
- Freitag, 13. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
22 Freitag 13. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 23
- Montag, 16. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
23 Montag 16. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 24
- Dienstag, 17. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
24 Dienstag 17. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 25
- Mittwoch, 18. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
25 Mittwoch 18. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 26
- Donnerstag, 19. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
26 Donnerstag 19. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 27
- Freitag, 20. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
27 Freitag 20. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 28
- Montag, 23. Juni 2025
- 08:00 – 12:15 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
28 Montag 23. Juni 2025 08:00 – 12:15 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 29
- Dienstag, 24. Juni 2025
- 08:00 – 12:15 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
29 Dienstag 24. Juni 2025 08:00 – 12:15 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 30
- Mittwoch, 25. Juni 2025
- 08:00 – 12:15 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
30 Mittwoch 25. Juni 2025 08:00 – 12:15 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 31
- Donnerstag, 26. Juni 2025
- 08:00 – 12:15 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
31 Donnerstag 26. Juni 2025 08:00 – 12:15 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 32
- Freitag, 27. Juni 2025
- 08:00 – 13:00 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
32 Freitag 27. Juni 2025 08:00 – 13:00 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 33
- Montag, 30. Juni 2025
- 08:00 – 12:15 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
33 Montag 30. Juni 2025 08:00 – 12:15 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 34
- Dienstag, 01. Juli 2025
- 08:00 – 12:15 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
34 Dienstag 01. Juli 2025 08:00 – 12:15 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 35
- Mittwoch, 02. Juli 2025
- 08:00 – 12:15 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
35 Mittwoch 02. Juli 2025 08:00 – 12:15 Uhr Geschäftsstelle Löbau -
- 36
- Donnerstag, 03. Juli 2025
- 08:00 – 10:15 Uhr
- Geschäftsstelle Löbau
36 Donnerstag 03. Juli 2025 08:00 – 10:15 Uhr Geschäftsstelle Löbau
Alternativkurse ( 6 )
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A1.1-B1.2 Integrationskurs
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden.
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zur Kommunikation im Alltag brauchen. Dazu gehören das Schreiben von Briefen, das Ausfüllen von Formularen sowie Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen. Am Ende des Sprachkurses legen die Teilnehmer den "Deutsch Test für Zuwanderer" ab.
Der Orientierungskurs "Leben in Deutschland" umfasst 100 Unterrichtsstunden und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und über die jüngere Geschichte des Landes und findet im Anschluss an den Sprachkurs statt.
Jedes Modul umfasst 100 UE.
Für Zuwanderer, die eine Förderung durch das BAMF erhalten, beträgt die Kursgebühr pro Unterrichtsstunde 2,29 €, die an den Kursträger vor Beginn eines jeden Kursabschnittes zu zahlen sind.
Bei bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden.
Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Ansprechpartner: Milena Hruska Tel. 03583 5156877
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zur Kommunikation im Alltag brauchen. Dazu gehören das Schreiben von Briefen, das Ausfüllen von Formularen sowie Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen. Am Ende des Sprachkurses legen die Teilnehmer den "Deutsch Test für Zuwanderer" ab.
Der Orientierungskurs "Leben in Deutschland" umfasst 100 Unterrichtsstunden und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und über die jüngere Geschichte des Landes und findet im Anschluss an den Sprachkurs statt.
Jedes Modul umfasst 100 UE.
Für Zuwanderer, die eine Förderung durch das BAMF erhalten, beträgt die Kursgebühr pro Unterrichtsstunde 2,29 €, die an den Kursträger vor Beginn eines jeden Kursabschnittes zu zahlen sind.
Bei bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden.
Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Ansprechpartner: Milena Hruska Tel. 03583 5156877
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:
• Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
• Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
• Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
• Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
• Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
o Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
• Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
• Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
• Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
• Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
• Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
o Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
-
Entgelt:2.748,00 €ermäßigte Gebühr2,29 €Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
- Kursnummer: 25FI4400LL
-
StartMi. 14.05.2025
08:00 UhrEndeDi. 28.10.2025
12:15 Uhr
Vollzeitkurs
Dozent*in:
Ralf Richter
Geschäftsstelle: Löbau