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Ehlemann, Elvira

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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Mo. 09.03.2026 16:30
Löbau

Ein großer Teil der Bevölkerung geht immer noch davon aus, dass im Falle eines Unfalles, einer schwerwiegenden Krankheit oder einer seelischen Krise, die eigenes rechtsgeschäftliches Handeln - wie z.B. eine Wohnungsauflösung - unmöglich macht, dies doch der Angehörige tun könne. Genau das ist jedoch nach der Gesetzeslage nicht möglich. Vielmehr ist ein amtlicher Betreuer zu bestimmen. Ein Zustand, der nur durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verändert werden kann. Da auch Ehegatten und Kinder nur mit Vollmachten für Angehörige eintreten können, empfiehlt es sich, bereits in guten Tagen für einen möglichen Ernstfall vorzusorgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und Patientenverfügung. Diese werden Ihnen in diesem Vortrag erläutert.

Kursnummer 26FA1320LL
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Entgelt:: 13,00
Dozent*in: Elvira Ehlemann
Erbrecht
Mo. 23.03.2026 16:30
Löbau

Die Formulierung des letzten Willens sollte gründlich durchdacht werden. Schließlich wollen Erblasser die Weitergabe des geschaffenen Vermögens häufig bewusst und möglichst fehlerfrei regeln. Im Vortrag werden deswegen unter anderem die folgende Fragen besprochen: Wer ist eigentlich Erbe? Was ist unter der gesetzlichen Erbfolge zu verstehen? Wann ist es sinnvoll ein Testament zu errichten? Welche Rechtsfolgen des Testaments ergeben sich dann bzw. welche Arten von Testamenten gibt es und was ist ein Pflichtteilsrecht?

Kursnummer 26FA1310LL
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Entgelt:: 13,00
Dozent*in: Elvira Ehlemann
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28.01.26 17:22:42