Ehlemann, Elvira
Von Herbst 2025 an vermitteln unsere erfahrenen Jagdausbilder, einschließlich eines Revierjagdmeisters, allen Jagdinteressierten in diesem Kurs die nötigen Kenntnisse, um die Jägerprüfung abzulegen. Der Unterricht findet freitags und samstags statt. Die theoretische Ausbildung erfolgt in der VHS Geschäftsstelle Löbau, die praktische Ausbildung in verschiedenen Revieren und die Ausbildung im jagdlichen Schießen erfolgt auf dem Schießplatz Eibau. Die Kursinhalte orientieren sich an der Sächsischen Jagdverordnung. Jagdkunde: Tierarten, Wildbiologie, Wildökologie und Hege, Jagdbetrieb, Wildschaden, Land- und Waldbau, Naturschutz- und Biotoppflege Waffenkunde: Waffenrecht, Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen Verbraucherschutz: Wildbrethygiene, Wildkrankheiten, Wildverwertung Recht: Jagdrecht, Naturschutzrecht, Tierschutzrecht, weitere Rechtsgebiete Ausbildung im jagdlichen Schießen: In Kooperation mit dem Forstwirtschaftsbetrieb der Stadt Zittau ist die Teilnahme an einer Drückjagd, einschließlich der anschließenden Wildverwertung, vorgesehen. Mit 170 Unterrichtsstunden liegt der Kursumfang über der gesetzlichen Mindeststundenzahl. Der Kurs findet in einer kleinen Gruppe statt, um eine gute Betreuung der Jagdschüler zu gewährleisten. Kosten: ab 9 TN = 2.000 EUR, 8 TN = 2.190 EUR, 7 TN = 2.380,00, 6 TN = 2.520,00 EUR inklusive Umsatzsteuer sowie der Ausbildung im jagdlichen Schießen, DLV-Abo, Haftpflicht-Versicherung zuzüglich: Lehrmaterial und Prüfungsgebühren der zuständigen Prüfungsbehörde Um Anmeldung wird gebeten, da nur begrenzte Raumkapazitäten zur Verfügung stehen. Bitte besuchen Sie bei Interesse an unser Jungjägerveranstaltung die Informationsveranstaltung zum Kurs: 5. September, 17:00 Uhr, VHS-Geschäftsstelle Löbau. In dieser Veranstaltung erhalten Sie wichtige Informationen zur Kursorganisation, die einzelnen Ausbildungsinhalte und Themen sowie über unsere Dozenten. Darüber hinaus erfolgen Absprachen zum Lehrmaterial, den Ausbildungsverträgen, die abzuschließende Lehrprinz-Vereinbarung und die Zahlungsmodalitäten sowie der Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Die Formulierung des letzten Willens sollte gründlich durchdacht werden. Schließlich wollen Erblasser die Weitergabe des geschaffenen Vermögens häufig bewusst und möglichst fehlerfrei regeln. Im Vortrag werden deswegen unter anderem die folgende Fragen besprochen: Wer ist eigentlich Erbe? Was ist unter der gesetzlichen Erbfolge zu verstehen? Wann ist es sinnvoll ein Testament zu errichten? Welche Rechtsfolgen des Testaments ergeben sich dann bzw. welche Arten von Testamenten gibt es und was ist ein Pflichtteilsrecht?
Ein großer Teil der Bevölkerung geht immer noch davon aus, dass im Falle eines Unfalles, einer schwerwiegenden Krankheit oder einer seelischen Krise, die eigenes rechtsgeschäftliches Handeln - wie z.B. eine Wohnungsauflösung - unmöglich macht, dies doch der Angehörige tun könne. Genau das ist jedoch nach der Gesetzeslage nicht möglich. Vielmehr ist ein amtlicher Betreuer zu bestimmen. Ein Zustand, der nur durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verändert werden kann. Da auch Ehegatten und Kinder nur mit Vollmachten für Angehörige eintreten können, empfiehlt es sich, bereits in guten Tagen für einen möglichen Ernstfall vorzusorgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und Patientenverfügung. Diese werden Ihnen in diesem Vortrag erläutert.